Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Die Kommunalfinanzen sind beschränkt, der demographische Wandel erfordert neue Prioritäten und Standortvorteile von Kommunen und regionalen Räumen konkurrieren miteinander.

Diese Herausforderungen, vor denen die Kommunen gestellt sind, erfordern die Überlegung, welche Arbeitsbereiche kann die Kommune selbst zusammen mit einer Nachbarkommune durchführen, was muss die Kommune selbst in der Hand behalten.

Voraussetzung ist, dass die Kommunen die kooperieren möchten, einen gemeinsamen Willen mit gemeinsamen Zielen entwickeln und die Verwaltungsspitzen dieses Ziel auch realisieren wollen.

Wirkungen der IKZ:

  • Qualitätsverbesserungen durch geringere Arbeitsbreite und größere Arbeitstiefe
  • Verbesserung der Auslastung/Leistung des Mitarbeiters
  • Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots unter Berücksichtigung des demographischen Wandels
  • Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder die Bildung eines Zweckverbands sind übliche und zweckmäßige Vereinbarungsformen.

Welche Bereiche sind hierfür geeignet?

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Personalwesen
  • Standesamt
  • EDV/IT
  • Bauhof
  • Kasse
  • Feuerwehr

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz.