nach den einschlägigen Vorschriften des KAG und den bestehenden neuesten Rechtsprechungen.

Vor allem ist der Kostendeckungsgrundsatz, der Gleichheitssatz, das Vorteilsprinzip und der Verteilungsmaßstab zu beachten.

Die Globalberechnung dient dazu, dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung über den Beitragssatz die Kosten- und Flächenfaktoren zu nennen und damit die notwendige Transparenz über alle entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte zu geben

Vor allem muss die Globalberechnung nachvollziehbar sein und alle Schätzungen und Prognosen die vorgenommen werden, sind in einer angemessenen und methodisch einwandfreien Weise zu erarbeiten, so dass sie sachgerecht und vertretbar sind.

Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob Ihre vorhandene Globalberechnung schon den Änderungen des KAG von 1996 angepasst wurde bzw. eine Fortschreibung erforderlich ist.

Unser Büro ist in diesem Bereich erfahren und kompetent und unterstützt Sie in Fragen der Globalberechnung gerne.